Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marcel Kuhls, Marcel Kuhls Photography („Studio Kuhls“), Mühlenkamp 52,22303 Hamburg – im Folgenden „Fotograf“.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen des Fotografen, insbesondere Foto-Produktionen, Bildbearbeitung und die Einräumung von Nutzungsrechten. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch für Folgeaufträge.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Fotografen sind 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, sofern darin nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Fotograf einen Auftrag in Textform bestätigt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; zeichnet sich ab, dass die geschätzten Kosten um mehr als 10 % überschritten werden, informiert der Fotograf den Kunden rechtzeitig.
3. Leistungen und Gestaltung
Umfang, Termin, Ort, Dauer und vorgesehene Nutzung ergeben sich aus dem Angebot. Der Fotograf arbeitet in seiner eigenen Bildsprache; die künstlerische und technische Gestaltung, die Auswahl der gelieferten Bilder und ihre Bearbeitung liegen in seinem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reklamationen, die sich allein auf die künstlerische Gestaltung beziehen, sind ausgeschlossen.
Bei der Bildbearbeitung können KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden (z. B. Entrauschen, Maskieren, Retusche). Mit KI erzeugte Bildinhalte, etwa virtuelles Home Staging, werden nur nach Absprache erstellt und als solche gekennzeichnet.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass der Fotograf zum vereinbarten Termin Zugang zu den Räumen und Personen hat und dass alle nötigen Genehmigungen vorliegen (z. B. Hausrecht, Location, Drehgenehmigung). Er holt die Einwilligungen der abgebildeten Personen, insbesondere seiner Mitarbeitenden, für die vorgesehene Nutzung ein und informiert sie über die Aufnahmen. Für Rechte Dritter an abgebildeten Personen, Werken, Marken oder Objekten ist der Kunde verantwortlich, soweit der Fotograf nicht ausdrücklich deren Klärung übernommen hat.
Drohnenaufnahmen setzen geeignete Wetterbedingungen und eine Flugfreigabe am jeweiligen Ort voraus. Ist ein Flug aus rechtlichen, sicherheitsbedingten oder Wettergründen nicht möglich, entscheidet der Fotograf vor Ort.
5. Termine, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine einmalige Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Sagt der Kunde einen bestätigten Termin ab, berechnet der Fotograf folgende Ausfallpauschalen, bezogen auf das vereinbarte Honorar:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- 13 bis 7 Tage vorher: 50 %,
- 6 bis 3 Tage vorher: 80 %,
- ab 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen: 100 %.
Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Location, Assistenz, Reisekosten) werden zusätzlich in voller Höhe berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wetterabhängige Termine, etwa für Außen- oder Drohnenaufnahmen, können bei nachweislich ungeeignetem Wetter bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschoben werden.
Kann der Fotograf einen Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die er nicht zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, wird gemeinsam ein Ersatztermin gesucht oder, nach Absprache, eine gleichwertige Vertretung gestellt. Ist beides nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
6. Arbeitszeit und Zusatzaufwand
Ein Halbtag umfasst bis zu 4 Stunden, ein Tag bis zu 8 Stunden vor Ort, jeweils einschließlich kurzer Pausen. Wird die vereinbarte Zeit auf Wunsch des Kunden überschritten, wird jede angefangene Stunde nach dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet. Zusätzliche Motive, Bearbeitungen oder Änderungswünsche nach der Lieferung werden nach Aufwand berechnet.
7. Lieferung und Abnahme
Die Bilder werden digital als hochaufgelöste JPG-Dateien per Download-Link geliefert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Veranstaltungen und innerhalb einer Woche nach anderen Shootings, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rohdaten (RAW) und nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht herausgegeben.
Der Kunde prüft die Bilder nach Erhalt. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen; danach gelten die Bilder als vertragsgemäß abgenommen. Bei berechtigten Mängeln bessert der Fotograf nach.
8. Archivierung
Der Fotograf bewahrt die gelieferten Bilder 12 Monate nach Lieferung auf und stellt sie auf Wunsch in dieser Zeit erneut zur Verfügung. Danach besteht kein Anspruch auf erneute Lieferung. Der Kunde ist für die Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt; das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der im Angebot vereinbart ist (Medien, Zweck, Dauer, Gebiet). Ist nichts anderes vereinbart, umfasst es die Nutzung für die eigene Unternehmenskommunikation des Kunden, z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Stellenanzeigen und Pressearbeit. Ausschließliche Rechte, Sperrfristen sowie Nutzung in bezahlter Werbung oder durch Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Kunden über. Eine Weitergabe an Dritte, etwa Agenturen, Druckereien oder Medien, ist nur zur Umsetzung der vereinbarten Nutzung zulässig. Die Bilder dürfen zugeschnitten und für die Ausgabe angepasst werden; weitergehende Bearbeitungen, Verfremdungen, Montagen sowie die Nutzung zum Training oder als Eingabe für KI-Systeme sind nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen erlaubt.
10. Urhebernennung
Bei redaktioneller Nutzung, insbesondere in Presse und Fachmedien, ist der Fotograf in der üblichen Form zu nennen („Foto: Marcel Kuhls“). Bei Nutzung auf der eigenen Website, in Social Media und in der Werbung des Kunden ist eine Nennung nicht erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11. Referenznutzung
Der Fotograf darf ausgewählte Aufnahmen und den Namen bzw. das Logo des Kunden zur Eigenwerbung nutzen, etwa auf seiner Website, in Social Media, im Portfolio und in Angeboten, sofern der Kunde nicht vor Auftragserteilung widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart ist. Die Einwilligungen abgebildeter Personen holt der Kunde nach Möglichkeit auch für diesen Zweck ein; auf Wunsch entfernt der Fotograf einzelne Aufnahmen aus seiner Referenzdarstellung.
12. Honorar und Zahlung
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Nebenkosten wie Anfahrt außerhalb Hamburgs, Parkgebühren, Location, Requisiten, Models oder Assistenz werden gesondert berechnet, soweit sie im Angebot genannt oder mit dem Kunden abgestimmt sind.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei umfangreichen Produktionen kann der Fotograf eine Anzahlung von bis zu 50 % nach Auftragserteilung verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13. Unberechtigte Nutzung
Nutzt der Kunde Bilder über den vereinbarten Umfang hinaus oder vor vollständiger Bezahlung, schuldet er eine Vergütung in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung üblichen Honorars, mindestens nach den aktuellen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Unterbleibt eine nach Ziffer 10 erforderliche Urhebernennung, kann ein Zuschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar verlangt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
14. Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für den Verlust von Aufnahmen durch technische Defekte, etwa von Speichermedien, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung auf die Wiederholung der Aufnahmen, soweit möglich, oder auf die Rückzahlung des Honorars für die betroffenen Leistungen beschränkt.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags erhalten, vertraulich. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist Hamburg. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026